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UK Urinkontrolle

Verfasst: Mi Jul 29, 2026 12:12 pm
von PSPortable
Die Urinkontrolle (UK) ist eine Routine- und Sicherheitsmaßnahme im Strafvollzug, um den Konsum von illegalen Rauschmitteln, Alkohol oder nicht verordneten Medikamenten zu überprüfen.

Wann wird eine UK durchgeführt?
  • Regelmäßige Stichproben: Zufällige Kontrollen von Inhaftierten auf den Hafträumen.
Bei Verdacht: Wenn Auffälligkeiten im Verhalten auftreten oder Hinweise auf Konsum vorliegen.

Vor und nach Lockerungen: Obligatorisch vor oder direkt nach Ausgängen, Freigängen oder Urlauben, um sicherzustellen, dass keine Substanzen konsumiert oder eingeschmuggelt wurden.

Im Rahmen von Therapien: Zur Überprüfung der Abstinenz bei Maßnahmen wie dem § 35 BtMG oder § 64 StGB.

Wie läuft eine Urinkontrolle ab?
Unter Aufsicht (Sichtkontakt): Um Verfälschungen auszuschließen, findet die Urinabgabe in der Regel unter direkter visueller Kontrolle durch den Vollzugsdienst statt.

Schnelltest & Labor: Oft wird zunächst ein Multi-Panel-Schnelltest genutzt. Fällt dieser positiv aus oder wird das Ergebnis angezweifelt, geht die Probe zur genauen Laboranalyse.

Temperatur- und Kreatininprüfung: Es wird geprüft, ob der Urin körperwarm ist und keine Verdünnung vorliegt.

Konsequenzen bei verweigerter oder positiver UK
Disziplinarmaßnahmen: Ein positives Ergebnis oder die Weigerung, Urin abzugeben (wird meist wie ein positives Ergebnis gewertet), führt zu Disziplinarstrafen (z. B. Fernsehverbot, Freizeitentzug, Verweis oder Einschluss).

Verlust von Privilegien & Lockerungen: Wer positiv getestet wird, verliert in der Regel genehmigte Vollzugslockerungen (Freigang, Hafturlaub) oder den Status in Lockerungsstufen.

Einfluss auf die Sozialprognose: Wiederholte positive Kontrollen wirken sich negativ auf Anträge zur vorzeitigen Entlassung (z. B. Zweidrittel-Halbstrafenaussetzung) aus.