SV Sicherheitsverwahrung
Verfasst: Mi Jul 29, 2026 11:52 am
Die Sicherheitsverwahrung ist eine sogenannte maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe dient sie nicht der Bestrafung für eine bereits begangene Tat, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern.
Die wichtigsten Merkmale:
Kein festes Enddatum: Die Verwahrung ist zeitlich unbefristet. Es wird jedoch regelmäßig (mindestens einmal jährlich) gerichtlich geprüft, ob von der Person weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Anschluss an die Strafhaft: Die Sicherheitsverwahrung beginnt erst, wenn die eigentliche Haftstrafe vollständig verbüßt ist.
Unterbringung & Abstandsgebot: Da es sich um keine Strafe handelt, müssen die Lebensbedingungen in der Sicherheitsverwahrung deutlich hafterleichternd gestaltet sein. Verwahrte haben beispielsweise meist größere Einzelzimmer, mehr Freizeit- und Bildungsangebote sowie intensivere therapeutische Betreuung.
Einsatzbereich: Sie wird vor allem bei schweren Gewalt- oder Sexualstraftätern angeordnet, wenn ein hohes Risiko für erneute erhebliche Straftaten besteht.
Die wichtigsten Merkmale:
Kein festes Enddatum: Die Verwahrung ist zeitlich unbefristet. Es wird jedoch regelmäßig (mindestens einmal jährlich) gerichtlich geprüft, ob von der Person weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Anschluss an die Strafhaft: Die Sicherheitsverwahrung beginnt erst, wenn die eigentliche Haftstrafe vollständig verbüßt ist.
Unterbringung & Abstandsgebot: Da es sich um keine Strafe handelt, müssen die Lebensbedingungen in der Sicherheitsverwahrung deutlich hafterleichternd gestaltet sein. Verwahrte haben beispielsweise meist größere Einzelzimmer, mehr Freizeit- und Bildungsangebote sowie intensivere therapeutische Betreuung.
Einsatzbereich: Sie wird vor allem bei schweren Gewalt- oder Sexualstraftätern angeordnet, wenn ein hohes Risiko für erneute erhebliche Straftaten besteht.